Ist ein Hausboot mit einem Sportboot gleichzusetzen?
Nach Ansicht des Berliner Verwaltungsgerichts vom Juni 2016, Urteil VG 10 K 336.15 besteht kein Unterschied zwischen einem Hausboot und einem Sportboot. Eine Steganlage wäre nach Ansicht des Gerichtes mit einem Parkplatz auf der Straße zu vergleichen. Für die Genehmigung von Steganlagen kann das erhebliche Auswirkungen auf den Sportbetrieb haben, wenn Bedingungen und Einschränkungen daran geknüpft werden. So kann z.B. ein Übernachtungsverbot im Hafen seitens der Behörde ausgesprochen werden. Es gibt hierzu bereits eine Stellungnahme vom Motoryachtverband Berlin e.V..
Wer am Wochenende die Messe „Boot und Fun“ besucht, kann sich in Halle 2.2, am Stand des DMYV über das Thema informieren.
Wir werden als Vorstand die Diskussionen in den zuständigen Gremien weiter beobachten und informieren auf unserer Seite.
Uwe Springborn (Vorsitzender)